Buchung der Reise
Mit der Ausstellung des Buchungsformulares starten Sie eine Buchungsanfrage. Ihre DAten werden per Email an uns übermittelt und können von keiner dritten Person eingesehen werden.
Nach Eingang des Anfrageformulares prüfen unsere Mitarbeiter die Verfügbarkeit des Angebotes, anschliessend setzt sich Ihr persönlicher Urlaubsberater persönlich mit Ihnen in Verbindung um die Daten abzugleichen und Ihnen die Zahlungsmodalitäten zu erklären. Zu Ihrer Sicherheit werden wir Ihre Reisepaß- bzw. Personalausweisnummer aufnehmen. So ist gewährleistet, dass keine andere Person in Ihrem Namen eine Reise buchen kann.
Erst nach Ihrer Zustimmung wird die Buchung, falls verfügbar, getätigt.
Der Buchungsvorgang wird Ihnen als "verbindliche Reiseanmeldung" in schriftlicher Form zugesandt.
Nach Eingang des gesamten Reisepreises erhalten Sie die Original-Reisedokumente. Dies kann durch uns geschehen oder direkt durch den Reiseveranstalter.

Was geschieht mit Ihren Daten
Daten, die zur Zahlung notwendig sind, werden nicht über das Internet verschickt. Artz Reisen GmbH geht einen anderen Weg: Um Angebote online zu suchen, Preise zu vergleichen und Ihre Traumreise zu buchen, müssen Sie keinerlei sensible Daten über das Internet übertragen. Wir erfragen lediglich Ihre Adresse und Telefonnummer, die auch in jedem öffentlichen Telefonbuch zugänglich sind.

Informationen zu Ihrer Kreuzfahrt

Paß/Visum
Jeder Reisende muss über ein für die jeweils gewählte Kreuzfahrt gültiges Passdokument verfügen. Andernfalls kann die Reise nicht angetreten werden und das bezahlte Ticket wird nicht zurückerstattet.
Deutsche Staatsbürger müssen einen bis 6 Monante nach Reiseende gültigen Reisepass vorweisen. Bei Reisen ab Fort Lauderdale (Florida) ist der rote maschinenlesbare Reisepass erforderlich ("Visa Waiver Program).
Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland müssen bei ihrem Heimatkonsulat prüfen lassen, ob das jeweilige Passdokument für die Ausreise freigegeben ist.
Die Dokumente können zum Zeitpunkt der Einschiffung im Schiffskommissariat abgegeben und zur gemeinsamen Vorlage in den verschiedenen Hafenämtern direkt aufbewahrt werden. Sofern erforderlich, werden sie dem Gast vorübergehend ausgehändigt. Für einige Länder gelten Sonderregelungen bei der Ausreise

Gepäckversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung

Impfungen
Vor Reiseantritt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde vorzustellen. Die Reedereien und Kreuzfahrtanbieter haften nicht für Gäste, die sich nicht an die Hinweise zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten halten.
Die körperliche Eignung für die gewählte Reise sollte in jedem Fall mit dem Hausarzt abgeklärt werden. Impfungen sind in vielen Fällen empfohlen, aber nicht immer obligatorisch. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) (http://www.who.int/vaccines-diseases) stellt einen Leitfaden über die in jedem Land erforderlichen Impfungen bereit.

Schwangerschaft während der Kreuzfahrt
An den meisten Kreuzfahrten können Frauen teilnehmen, die bis zum Ende der Reise die 28. Schwangerschaftswoche nicht überschritten haben. Im Rahmen der Reisebuchung ist in diesem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen, das die körperliche Eignung für die Reise bescheinigt.
Bitte fragen Sie Ihren Arzt

Haustiere an Bord
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Tieren an Bord nicht gestattet.

Reisedokumente
Welche Dokumente benötige ich?
Vor Reiseantritt händigen Kreuzfahrtanbieter jedem Passagier folgende Dokumente aus: - Kreuzfahrtticket
- Infoblatt zum Cashless System
- Voucher für eventuelle Transfers und/oder Aufenthalte
- Etiketten zur Gepäckkennzeichnung
- Leitfaden zum Aufenthalt an Bord

Ausreisedokumente
KREUZFAHRTEN MIT ZWISCHENSTOPPS IN DER KARIBIK:
Um im Rahmen eines Visafreien Programms die USA zu besuchen, benötigt der Passagier einen elektronischen Reisepass (ePass). Seit dem 26. Oktober 2005 gibt es darüber hinaus eine weitere Bedingung: Die ePässe müssen auch ein Digitalfoto enthalten. Das Digitalfoto wird von der zuständigen Polizeibehörde mit Spezialgeräten auf den Pass gedruckt. Das Foto wird weder auf das Dokument geklebt, noch plastifiziert. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass alle Reisepässe für die Einreise in die USA mindestens sechs Monate über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein müssen. Auch für Minderjährige muss ein ePass vorgelegt werden. Der Eintrag Minderjähriger in den Reisepass der Eltern ist nicht hinreichend.
KREUZFAHRTEN MIT ZWISCHENSTOPP IN LIBYEN:
Für Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in Libyen muss ein Reisepass vorgelegt werden, der für mindestens sechs Monate ab Einschiffungsdatum gültig ist. Für Minderjährige ist ein eigener Reisepass vorzulegen oder ein entsprechender Eintrag im Pass eines Elternteils vorzusehen. Der Pass darf keine israelischen Visa oder Stempel enthalten (auch nicht verfallen) und wird nach Anlegen des Schiffes von den libyschen Behörden abgestempelt.
AUSREISEDOKUMENTE FÜR MINDERJÄHRIGE UNTER 15 JAHREN:
Kreuzfahrten Mittelmeer und Nordeuropa (außer den in den zwei folgenden Punkten beschriebenen). Für Minderjährige unter 15 Jahren muss ein eigener Reisepass oder eine vom Polizeipräsidium für die Ausreise beglaubigte Geburtsurkunde vorgelegt werden bzw. ein entsprechender Eintrag im Reisepass der Eltern vorliegen (sofern auf dem Dokument ausdrücklich angegeben, können Minderjährige nur mit beiden Eltern reisen.
Um mit nur einem Elternteil zu reisen, muss eine vom zuständigen Polizeipräsidium abgestempelte Schadloshaltungserklärung vorgelegt werden). Auf jedem Dokument müssen die persönlichen Angaben der Begleitpersonen (Eltern oder sonstige) aufgeführt und vom zuständigen Polizeipräsidium abgestempelt sein.
KREUZFAHRTEN MITTELMEER UND NORDEUROPA MIT ZWISCHENSTOPPS IN RUSSLAND, ESTLAND, UKRAINE UND LIBYEN:
Für Minderjährige unter 15 Jahren muss ein eigener Pass vorgelegt oder ein Eintrag im Reisepass der Eltern nachgewiesen werden: Sofern auf dem Dokument ausdrücklich angegeben, können Minderjährige nur mit beiden Eltern reisen. Um mit nur einem Elternteil zu reisen, muss eine vom zuständigen Polizeipräsidium abgestempelte Schadloshaltungserklärung vorgelegt werden. Auf jedem Dokument müssen die persönlichen Angaben der Begleitpersonen (Eltern oder sonstige) aufgeführt und vom zuständigen Polizeipräsidium abgestempelt sein.
KREUZFAHRTEN MITTELMEER MIT ZWISCHENSTOPP IN MAROKKO:
Die „Für die Ausreise freigegebene Identitätsbescheinigung“ und die „Für die Ausreise genehmigte Geburtsurkunde“ sind NICHT mehr gültig. Die für diese Kreuzfahrten gültigen Reisedokumente für minderjährige Passagiere sind ausschließlich Folgende:
- eigener Reisepass
- Eintrag der Namen im Reisepass der Eltern.
- Für die Ausreise freigegebener Personalausweis (Ausstellung ab 15 Jahren möglich).
KREUZFAHRTEN MIT ZWISCHENSTOPP IN SÜDAFRIKA:
Für Kreuzfahrten mit Zwischenstopps in Südafrika muss ein Reisepass vorgelegt werden, der mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig ist.
Für Minderjährige unter 15 Jahren muss ein eigener Pass vorgelegt oder ein Eintrag im Reisepass der Eltern nachgewiesen werden: Sofern auf dem Dokument ausdrücklich angegeben, können Minderjährige nur mit beiden Eltern reisen. Um mit nur einem Elternteil zu reisen, muss eine vom zuständigen Polizeipräsidium abgestempelte Schadloshaltungserklärung vorgelegt werden. Auf jedem Dokument müssen die persönlichen Angaben der Begleitpersonen (Eltern oder sonstige) aufgeführt und vom zuständigen Polizeipräsidium abgestempelt sein.

Kleidung
Bevorzugen Sie leichte, bequeme Alltagskleidung. Auf einer Kreuzfahrt müssen Sie sich wohlfühlen! Badekleidung nicht vergessen. Nehmen Sie bequeme Schuhe für die Ausflüge an Land und Sandalen oder Schuhe mit Gummisohlen für den Aufenthalt an Bord mit. Wenn Sie gern Sport treiben, vergessen Sie auch Ihre Sportkleidung nicht. Zum Schutz vor der Sonne sollte auch ein Hut oder eine Schirmmütze nicht fehlen.
Für zwei bis drei formelle Abende an Bord empfehlen wir für den Herren einen dunklen Anzug, für die Dame ein Kostüm, Cocktail- oder Abendkleid.

Gepäck
Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Es ist nicht gestattet, Feuerwaffen und Munition aller Art an Bord zu bringen, insbesondere Explosivstoffe und Feuerwerkskörper, Schreckschusswaffen und Platzpatronen, Stichwaffen, Dolche, Standmesser (Tauchermesser), Taschenmesser mit einer Klinge von über 7 cm Länge, Speere, Pfeile, Schlagstöcke und Schlagringe, Gaspistolen und Tränengasspray, Elektroschocker, alle Gegenstände, die als Offensivwaffen eingesetzt werden können, Säuren und gefährliche Chemikalien, entflammbare Substanzen in größeren Mengen sowie sonstige Gefahrenquellen wie z. B. Bügeleisen, Heizgeräte und Wasserkocher.

WICHTIGE ANMERKUNG:
Die hier angegebenen Informationen sind ohne Gewähr! In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich selbst über eventuelle Änderungen oder Ergänzungen informieren.